- 1517 - 1277. Ratibor. Wladyslaw, Herzog von Oppeln, bestättigt den Kauf der Vogtei von Kanthy (Kety oder Liebenwerde im Herzogthum Auschwitz) durch die Gebr. Arnold, Rudger und Peter von Simon und dessen Brüdern. Diese haben von den 60 dortigen fränkischen Hufen je die 6te frei, dürfen Mühlen und Teiche (stagna) anlegen, so viel sie wollen, desgleichen Fleisch-, Brot- und Schuhbänke, auch ein Schlachthaus, haben den 3ten Pfennig vom Gerichte und bedienen sich des Löwenberger Rechtes. Zu gemeinsamen Weideplätzen werden 5 fränkische Hufen angewiesen; die Kirche erhält eine freie Hufe. In der Stadt haben sie die 6te Hufe frei und vor der Stadt den 6ten Garten. Sie erhalten auch einige Wiesen mit dem daran stossenden Walde circa Vernyram, (sollte nicht statt quando - quoniam zu lesen sein?) da die Hufen versus Vernyram der Ueberschwemmung wegen verkürzt sind (accurtati). Alle Bürger dürfen in der Zola (Sola) innerhalb ihrer Grenzen fischen, Arnold und seine Brüder überall in den herzoglichen Flüssen. Wenn bei weiterem Emporkommen der Stadt Tuchkammern gebaut werden, sollen die Vögte die 6te Kammer frei haben, auch freie Badestuben einrichten, so viel sie wollen, und auch die Sachen, welche an Haupt und Hand gehen, innerhalb der Stadt richten. Bei 24 Hufen sind die Freijahre schon abgelaufen, diese entrichten jetzt schon von der Hufe 1/2 Mk. Silber und 6 Scheffel Dreikorn, 2 Weizen, 2 Korn, 2 Hafer, die übrigen (36) nach 10 Freijahren. Z.: Gothard Notar, Graf Joh., Barthosius dessen Sohn, Wloscibor, Fasco (Pasco?) Cornisa, Jasco Zilothoust. Aus einem Transsumt von 1549 in Bartoszewicz cod. dipl. Pol. III. 114. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |